Betreuungszeit im KIDsalabim
Die Kinder werden Montag bis Freitag von 13:00 bis 19:00 Uhr betreut. Die Betreuungszeit beginnt mit der Abholung von der Schule.
In den unterrichtsfreien Zeiten findet keine Betreuung statt.
Die Räumlichkeiten
Die betreuten Kinder sind in unsere Familie herzlich willkommen. Daher findet die Betreuung auch im eigenen Landhaus mit Garten im Herzen von Engelschoff, Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten statt.
Ernährung und Gesundheit
Wir im KIDsalabim essen bunt, d.h. eine Mischung aus Obst, Gemüse, Kohlenhydrate und Fleisch. Der Schwerpunkt liegt auf den saisonalen und regionalen Lebensmitteln, die frisch zubereitet werden.
Und um es gleich vorwegzunehmen, wir essen auch mal Süßes.
Eingewöhnung
Auch größere Kinder sollten die Gelegenheit bekommen, die neue Umgebung, in der sie sich über mehrere Stunden am Tag aufhalten, kennen zu lernen. Auch sollte festgestellt werden, ob die Chemie zwischen dem Kind und mir und den Kinder untereinander stimmt.
Die Vorgehensweise richtet sich nach Ihren zeitlichen Möglichkeiten und den Besonderheiten Ihres Kindes.
Vertragliches
Grundlage der Betreuung ist der Betreuungsvertrag. Die Verträge sind Grundlage des Betreuungsumfangs.
Den Vertrag zum Lesen und Herunterladen finden Sie unter diesem Link: BETREUNGSVERTRAG (PDF)
In der unterrichtsfreien Zeit ist eine Betreuung im Einzelfall möglich. Bitte sprechen Sie uns an, sollte dahingehend Interesse bestehen.
Kündigungen sind mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende möglich.
Nach dem Abschluss der vierten Klasse verlassen uns die Kinder da sie einen neuen Lebensabschnitt beginnen.
Kosten
Für die Betreuung erheben wir einen Betrag von € 10,00 pro Kind und Std. In diesem Betrag sind die Verpflegungskosten und der Sachaufwand für die Freizeitgestaltung enthalten.
Die Betreuungszeiten werden pauschal festgelegt und abgerechnet.
Für das Abholen, Bringen etc. kommt eine Fahrtkosten-Zulage in Höhe von € 0,10 pro Km und Kind hinzu.
Betreuung außerhalb der Betreuungszeiten, sind individuell zu vereinbaren und kostenpflichtig.
Aufgrund meiner Zertifizierung als Tagespflegeperson besteht für Sie die Möglichkeit über das Jugendamt im Rahmen des § 24 SGB VIII Zuschüsse zu erhalten. In diesem Fall übernimmt das Jugendamt die Kosten für die Betreuung.
Wir erheben bei Antragsbewilligung nur noch einen privat zu zahlenden Tageszuschuß für Verpflegung und Freizeitgestaltung in Höhe von 0,90 € pro Kind.
Die pauschale Abrechnung der Betreungsstunden und der Fahrkostenanteil in Höhe von 0,10 € pro Km und Kind sind auch hier obligat.
Zwecks Bezuschussung prüft das zuständige Jugendamt die Voraussetzungen für Kinder bei Berufstätigkeit, Ausbildung oder beruflicher Eingliederungsmaßnahme der Eltern .
Bei Fragen stehen Ihnen das Jugendamt, oder das jeweilige Familienservice Büro Ihrer Gemeinde, mit Rat und Tat zur Verfügung. Für den Landkreis Stade ist Frau Pappert im Jugendamt für die Kindertagesbetreuung Anprechpartnerin; Tel. 04141-12361.
Den Antrag auf Förderung für die Kindertagespflege können Sie beim Jugendamt Ihres Wohnsitzes, im Familienservicebüro sowie im Bürgerbüro Ihres Rathauses anfordern.
Verpflichtung zur Weiterbildung
Fortschritt durch Entwicklung. Gemäß diesem Motto gehören regelmäßige Fortbildungen und der Erfahrungsaustausch mit anderen Tagesmüttern / Tagesvätern zur Arbeit dazu. Die notwendigen Weiterbildungen können auch einmal in den Betreuungszeiten liegen. Wir bemühen uns in diesen Fällen um Vertretung.
Schweigepflicht
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold und in der Tagespflege ganz besonders ein Gebot des gegenseitigen Vertrauens.
Schutzauftrag
Als geprüfte und zugelassene Tagespflege Mutter, bin ich dem Kindeswohl verpflichtet. Es kann für mich daher kein Wegschauen oder Wegargumentieren geben. Wenn der Weg auch noch so Steinig ist, zum Wohl des Kindes werde ich ihn gehen.
Ich weiß, dass Sie liebe Eltern, dass Unterstützen und auch von mir erwarten. Hoffen wir alle, dass dies niemals nötig sein wird.
Die gesetzliche Regelung, finden Sie im §8a Schutzauftrag bei Kindergefährdung.
Der Austausch mit Ihnen – den Sorgeberechtigten
Neben den Tür-und-Angel-Gesprächen werden regelmäßig persönliche Gespräche nach den Ferien / längeren Pausen stattfinden. Für aktuelle und wichtige Anliegen findet sich darüberhinaus immer Zeit.